ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geschäftsbedingungen

    Die folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Cavitech AG und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Sie gelten auch für alle künftigen Bestellungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich neu vereinbart wurden. Alle Geschäftsbedingungen und Konditionen des Kunden werden ausdrücklich als für Cavitech AG nicht akzeptabel erklärt, es sei denn, Cavitech AG stimmt dem ausdrücklich zu. Vereinbaren die Vertragsparteien Sonderbedingungen, die von diesen abweichen, so sind diese schriftlich zu vereinbaren. Andernfalls gelten die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für alle Waren und Dienstleistungen. Der Kunde kann seine vertraglichen Rechte nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung von Cavitech AG auf Dritte übertragen.
  2. Vertraulichkeit

    Les documents techniques et commerciaux fournis au Client ont un caractère confidentiel et ne pourront être communiqués à des tiers sans autorisation préalable de Cavitech SA. En outre, les études, plans, dessins et documents confiés au Client demeurent la propriété de Cavitech SA et devront lui être rendus à première demande.
  3. Vertragsgestaltung

    Die Bestellungen werden bei Annahme durch Cavitech AG verbindlich und endgültig. Die Auftragsannahme erfolgt schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung. Cavitech AG kann verlangen, dass die Bestellungen schriftlich erteilt werden. Nachträge und Änderungen von bereits getätigten Bestellungen müssen vom Kunden schriftlich eingereicht und durch Cavitech AG mit einer neuen Bestellbestätigung bestätigt werden. Rücknahme oder Umtausch von Teilen der Ware ist nicht vorgesehen Bei kundenspezifischen Bestellungen ist eine Retoure ausgeschlossen. Es gilt die letzte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
  4. Umfang der Lieferverpflichtungen

    Cavitech AG ist berechtigt, jederzeit Teilaufträge zu liefern, soweit dies für den Kunden vertretbar ist. Die von Cavitech AG bestätigten Lieferfristen sind Richtwerte und können keine Verpflichtung von Cavitech AG darstellen, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. In jedem Fall können die Lieferfristen erst beginnen, wenn alle technischen Fragen geklärt sind und eine schriftliche Vereinbarung über die Einzelheiten der Bestellung vorliegt. Der Kunde muss seinen Verpflichtungen rechtzeitig nachkommen, insbesondere rechtzeitig die ihm obliegenden Unterlagen und Lieferungen sowie die erforderlichen Genehmigungen vorlegen und die vereinbarten Zahlungen leisten.
    In Abhängigkeit vom Insolvenzrisiko des Kunden behält sich Cavitech AG die Möglichkeit vor, eine Obergrenze für die Verbindlichkeiten festzulegen.
    Cavitech AG kann im Falle von Lieferverzögerungen in keiner Weise haftbar gemacht werden, da Verzugsstrafen, Schadenersatz oder andere Gründe nicht geltend gemacht werden können. Auf keinen Fall kann eine Lieferverzögerung ohne Zustimmung der Cavitech AG als Grund für einen Vertragsbruch seitens des Kunden angesehen werden.
  5. Versand / Verpackung

    Die Verladung und Lieferung erfolgt nach dem gewählten Incoterm. Die Ware wird in unseren Räumlichkeiten zu dem vorgesehenen Preis verkauft und berücksichtigt nicht die Verpackung, die Art der Lieferung oder die gewählte Beförderungsart.
    Hat sich die Lieferung aufgrund der Anfrage eines Kunden oder aufgrund dessen Schuld verzögert, wird Cavitech AG die betroffenen Waren auf Kosten und Risiko des Kunden einlagern lassen.
    Wenn der Kunde bei der Annahme der Lieferung seinen Verpflichtungen oder Verpflichtungen nicht nachkommt, ist Cavitech AG berechtigt, Schadenersatz für etwaige daraus entstehende Verluste und zusätzliche Kosten zu verlangen.
  6. Preise und Zahlungsbedingungen

    Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen werden schriftlich kommuniziert. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Dokument vermerkt. Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer, Transport-, Transport- und Verpackungskosten in der im Angebot verwendeten Währung. Bei Lieferungen ins Ausland gehen allfällige Kosten und Zölle zu Lasten des Kunden. Bei Kleinlieferungen mit einem Rechnungsbetrag unter CHF 50.- wird ein Zuschlag von CHF 20.- pro Lieferung/Rechnung verrechnet. Jede Preiserhöhung der Subunternehmer, jede wesentliche Kursänderung, jede Erhöhung der Zölle und jede zusätzliche steuerliche Belastung, die während der Vertragslaufzeit eintritt, gestatten es Cavitech AG, ihre Preise zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden vorab mitgeteilt.
    Der Kunde kann eine Begründung für Tariferhöhungen verlangen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung netto zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist können Verzugszinsen und Rückrufgebühren in Rechnung gestellt werden. Die Kunden können die Zahlungen weder bei Reklamationen noch bei anderen Anfragen einbehalten oder aussetzen. Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist nicht zulässig. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Cavitech AG.
    Wenn ein Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder zahlungsunfähig wird, werden alle noch ausstehenden Guthaben von Cavitech AG sofort fällig. Bei anderen Bestellungen, einschließlich bestätigter Bestellungen, steht es Cavitech AG frei, die Konditionen unverzüglich und ohne Vorankündigung zu ändern und/oder die Waren nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Erhält Cavitech AG nach Vertragsabschluss Kenntnis von Umständen, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden beeinträchtigen, so ist Cavitech AG berechtigt, die Leistung nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Wird innerhalb einer von Cavitech AG festgesetzten angemessenen Frist keine Vorauszahlung geleistet, so ist die Cavitech AG berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
  7. Höhere Gewalt

    Im Falle höherer Gewalt wie Brände, Krieg und Streik sowie aller anderen schädlichen, unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse, für die Cavitech AG nicht verantwortlich ist, wird die Lieferfrist entsprechend verlängert. Dies gilt auch für verspätete Lieferungen von Materialien und Bestandteilen, die für die Lieferung an den Kunden erforderlich sind, es sei denn, die Verspätung liegt in der Verantwortung von Cavitech AG, sowie für schwere Materialunfälle oder Werkzeugunfälle. Wenn die vorstehenden Umstände die wirtschaftliche Bedeutung des Vertrags oder den Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen wesentlich verändern oder sich wesentlich auf die Tätigkeit von Cavitech AG auswirken, oder wenn klar wird, dass der Vertrag aus sachlichen Gründen nicht erfüllt werden kann, muss der Vertrag entsprechend angepasst werden. Ist dies wirtschaftlich nicht vertretbar, hat Cavitech AG das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. In diesem Fall informiert Cavitech AG den Kunden unverzüglich über ihre Absicht, den Vertrag zu kündigen, auch wenn sie zuvor eine Verlängerung der Lieferfrist mit dem Kunden akzeptiert hat. Schadensersatzansprüche aufgrund einer solchen Kündigung sind ausgeschlossen.
  8. Garantie

    Falls keine kundenspezifischen Vorgaben vorliegen, werden die Produkte gemäss internen Richtlinien geprüft. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren auf Qualität und Menge zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel, Lieferfehler oder unvollständige Lieferungen umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen an Cavitech AG zu melden. Versäumt er dies, so gilt die Lieferung als ordnungsgemäß ausgeführt. Etwaige versteckte Mängel sind ebenfalls unmittelbar nach ihrer Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Entdeckung, zu melden. Die Meldung an Cavitech AG muss schriftlich erfolgen und mindestens Angaben über Mängel und Abweichungen von den Erwartungen sowie Bemerkungen enthalten. Erfolgt die Meldung nicht fristgerecht, erlöschen alle Gewährleistungsansprüche. Die gleichen Fristen gelten für die Ausführung von Entwicklungsarbeiten sowie für Herstellungs- und Reparaturaufträge im Auftrag des Kunden. Cavitech AG bietet keine weitere oder weitergehende Garantie aufgrund von Mängeln der Sache und keine Garantie bei Ausschluss. Insbesondere stellt Cavitech AG nicht sicher, dass die Lieferung für den Verwendungszweck geeignet ist oder gegen Rechte Dritter verstößt. Die Garantie von Cavitech AG beschränkt sich auf Herstellungs- oder Materialfehler, die nach Wahl durch Mängelbehebung oder Nachlieferung behoben werden können. Cavitech AG haftet nicht für Schäden an Gütern während des Transports. Solche Schäden sind unmittelbar beim Beförderer oder bei der für die Lieferung zuständigen Postdienststelle zu melden und zu beanstanden. Bei der elektronischen Datenübertragung läuft die Frist ab dem Eintreffen von Dokumenten wie Zeichnungen, Schemata, Stücklisten etc. beim Kunden. Die Garantiefrist ist im Schweizer Recht festgelegt.
    Im Falle einer berechtigten Beanstandung führt Cavitech AG innerhalb einer angemessenen Frist die Reparaturarbeiten an den Waren nach den gemeldeten Mängeln durch. Rechte und Ansprüche des Kunden auf Entschädigung, Umwandlung des Kaufs oder Minderung des Kaufpreises sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bleiben die Reparaturarbeiten an den Warenmängeln erfolglos, beschränkt sich die Haftung auf einen kostenfreien Ersatz der fehlerhaften Ware. Kann kein Ersatz geliefert werden, wird der Kaufpreis bei Rückgabe der defekten Ware erstattet.
  9. Persönliche Daten

    Die von der Cavitech AG gesammelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Bankdaten usw.) werden in einer Kundendatei gespeichert und für die ordnungsgemäße Abwicklung der Kundenbeziehungen und der Bestellungen verwendet. Die gesammelten personenbezogenen Daten werden für einen Zeitraum gespeichert, der die gesetzlich vorgeschriebene Dauer nicht überschreiten darf. Der Zugang zu personenbezogenen Daten ist strikt auf Angestellte und Angestellte von Cavitech AG beschränkt, die aufgrund ihrer Aufgaben befugt sind, personenbezogene Daten zu verarbeiten.
  10. Gerichtsstand

    Im Streitfall ist das Gericht von Boudry allein zuständig, selbst wenn es sich um eine Gewährleistungsklage oder um mehrere Inhaber handelt.
  11. Gültigkeit

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2021 bis auf Weiteres.